Besuch von Gesellen auf der Walz

27. März 2023

Das kommt wirklich nicht jeden Tag vor! Am vergangenen Freitag bekamen wir auf der Geschäftsstelle von neun Gesellen auf der Walz.
 
Der Begriff Wanderjahre (auch Wanderschaft, Walz, Tippelei, Gesellenwanderung) bezeichnet die Zeit der Wanderschaft von Gesellen nach dem Abschluss ihrer Lehrzeit (Freisprechung). Sie war seit dem Spätmittelalter bis zur beginnenden Industrialisierung eine der Voraussetzungen für die Zulassung zur Meisterprüfung. Die Gesellen sollten vor allem neue Arbeitspraktiken, fremde Orte, Regionen und Länder kennenlernen sowie Lebenserfahrung sammeln.
Auf die Wanderschaft darf heute nur gehen, wer die Gesellenprüfung bestanden hat, ledig, kinderlos, schuldenfrei und unter 30 Jahre alt ist. Die Wanderschaft soll nicht als „Flucht“ vor Verantwortung missbraucht werden. Ein eventuell bereits erlangter Meistertitel muss während der Wanderschaft ruhen.
Die Nationalität oder die Religionszugehörigkeit spielen bei der Gesellenwanderschaft keine Rolle, sofern Aufenthaltsgesetze oder pragmatische Gründe wie fehlende Sprachkenntnisse dem nicht im Wege stehen.
Die Tippelei war und ist teilweise an schwierige Bedingungen geknüpft. So darf der Fremdgeschriebene in seiner Reisezeit einen Bannkreis von meist 50 oder 100 km um seinen Heimatort nicht betreten, auch nicht im Winter oder zu Feiertagen. Er darf kein eigenes Fahrzeug besitzen und bewegt sich nur zu Fuß oder per Anhalter fort.
Quelle: wikipedia