Erstattung von Fahrtkosten

Entsprechend der Regelung des § 161 des Hessischen Schulgesetztes werden auch Berufsschülern in der Grundstufe (1. Ausbildungsjahr) die Beförderungs- bzw. Fahrtkosten zur Berufsschule erstattet. Der Antrag ist an den Schulträger des Wohnortes – in unserem Fall an den Vogelsbergkreis – zu richten.