Seminar: Die Abnahme der Werkleistung nach BGB und VOB/B – Das sollten Handwerker für die tägliche Praxis wissen!
Inhalte
Die Abnahme ist ein wichtiger Schritt im Bau- und Werkvertragsrecht und an sie sind wesentliche Rechtsfolgen für Handwerker, wie u.a. die Fälligkeit der Schlussrechnung geknüpft. Gerade in der Praxis verzögert sich die fristgerechte Zahlung der Schlussrechnung häufig über lange Zeiträume aufgrund von Problemen bei der Abnahme bzw. einer Abnahmeverweigerung durch den Kunden.
Dieses Praktikerseminar vermittelt Ihren Handwerksbetrieben die erforderlichen Fachkenntnisse, um auch Einwendungen von Kunden souverän begegnen zu können. Zudem bereitet es Ihre Betriebe optimal auf einen rechtssicheren Umgang mit allen Themen rund um die Abnahme (BGB und VOB/B) vor.
In diesem Seminar mit der Referentin Angelique Grün, Justiziarin der KH Gießen (Informationen zur Referentin finden Sie in der Anlage) geht es unter anderem um diese Themen:
- Wichtige Begrifflichkeiten rund um die Abnahme
- Verschiedene Abnahmeformen nach BGB und VOB/B (tatsächlich und fiktiv)
- Teilabnahme
- Wirkungen der Abnahme (u.a. Verjährung, Fälligkeit, Gewährleistung usw.)
- Praxisrelevante Unterschiede zwischen BGB und VOB/B
- Abnahmeverweigerung des AG und deren Folgen
- Rechtsprechung zur Abgrenzung wesentlicher von unwesentlichen Mängeln
- Abnahme im gekündigten Vertrag
- Entbehrlichkeit der Abnahme, Zustandsfeststellung, Abrechnung nach Aufmaßnahme
Individuell nach Teilnehmerfeld und Interessen aus nachstehender Liste ein Thema (zeitliche Gründe):
- Exkurs: die wirksame Einbeziehung der VOB/B in den Bauvertrag
- Exkurs: die Vollmacht eines Architekten
- Exkurs: allgemein anerkannte Regeln der Technik
Referentin
Fr. Angelique Grün, Ass. Jur. KH Gießen
Wann
28.04.2026, 09.00 – 14.00 Uhr inkl. Pause
Veranstaltungsort
Kreishandwerkerschaft Vogelsbergkreis, Rhönstraße 5, 36341 Lauterbach
Kosten
139 EUR für Innungsmitglieder, 199 EUR für Nicht-Innungsmitglieder (jeweils inkl. Tagungsgetränke und einem Snack) – die Mindestteilnehmerzahl beträgt 10 Personen
Mindestteilnehmerzahl: 10
Anmeldeschluss: 13.04.2026
Generelles zum Anmeldeverfahren
Die Anmeldung ist unter Angabe des Teilnehmer-Namens und der Rechnungsanschrift über das Anmeldeformular oder alternativ an info@handwerk-vogelsberg.de zu richten.
Das jeweilige Seminar findet nur statt, sofern zum Anmeldeschluss die erforderliche Mindestteilnehmerzahl erreicht wurde.
Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung verbindlich ist. Bei Nichtteilnahme wird die Teilnehmergebühr nicht erstattet! Ersatzpersonen können benannt werden.
Anmeldungen unter Vorbehalt etc. sind aus organisatorischen Gründen nicht möglich.
Veranstaltungsdetails:
