Meister im Handwerk

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Handwerksmeister:in ist der höchste klassische Berufsabschluss im Handwerk einschließlich des Kunsthandwerks und verfügt über eine jahrhundertelange Tradition. Handwerksmeister sind zur selbständigen Führung eines Handwerksbetriebs und zur Ausbildung von Lehrlingen berechtigt.

Die Tätigkeit als Handwerksmeister setzt die Aufstiegsweiterbildung als Geselle mit erfolgreich absolvierter Meisterprüfung voraus. Die Urkunde über die bestandene Meisterprüfung ist der Meisterbrief, mit ihm wird der gesetzlich geschützte Meistertitel verliehen. Er bescheinigt dem Inhaber umfassende fachpraktische und fachtheoretische Kenntnisse im betreffenden Handwerk sowie kaufmännisch-betriebswirtschaftliche und berufspädagogische Kenntnisse.

Auf den Seiten der Handwerkskammer Wiesbaden finden Sie Information zu den  Zulassungsvoraussetzungen, zu Meisterkursen, zu Fördermöglichkeiten etc.

 

Bettina Schneider

Meister- und Fortbildungsprüfungen

Telefon: 0611 / 136-196
Telefax: 06441 / 136-8196
bettina.schneider@hwk-wiesbaden.de

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Auch die Kreishandwerkerschaft für den  Vogelsbergkreis hilft Ihnen gerne bei Fragen zur Meisterausbildung weiter.

Nicole Müller

Telefon 06641 / 64091-53
Telefax 06641 / 62322
mueller@handwerk-vogelsberg.de

 

Meisterkurse und Fördermöglichkeiten

 

In der Linkliste finden sich nützliche Links zu Meisterkursen und deren Fördermöglichkeiten.


Aufstiegs-BAföG

Bei der Finanzierung Ihrer Fortbildung können Sie auf die Unterstützung von Bund und Ländern durch das Aufstiegs-BAföG bauen. Beantragen Sie Zuschüsse zu Prüfungs- und Lehrgangsgebühren sowie bei Vollzeitmaßnahmen Unterstützung zum Lebensunterhalt.
Die Förderung mit AFBG umfasst Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Hinzu tritt die Möglichkeit, ein zinsgünstiges Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über die Differenz zwischen Zuschussanteil und maximalem Förderbetrag abzuschließen. Die Zuschussanteile variieren je nach Fördergegenstand (Maßnahmekosten, Unterhaltsbedarf etc.).
Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können Sie einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren erhalten, und zwar bis maximal 15.000 Euro. Seit dem 01. August 2020 erhalten Sie 50 Prozent der Förderung als Zuschuss. Für den Rest der Fördersumme erhalten Sie ein Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen.


Hessische Aufstiegsprämie

Inhalt der Hessischen Aufstiegsprämie – Qualifizierungsoffensive Hessen
Das Land Hessen gewährt im Rahmen der Hessischen Qualifizierungsoffensive mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) im Jahr eine Aufstiegsprämie für erfolgreich abgelegte Prüfungen nach BBiG bzw. HwO als Handwerks-, Industrie- oder Fachmeister bzw. Meister aus dem landwirtschaftlichen Bereich.
Seit dem Jahr 2019 werden zusätzlich Aufstiegsprämien gewährt für gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen nach BBiG bzw. HwO, die von der Bund-Länder- Koordinierungsstelle für den Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) dem DQR-Niveau 6 oder 7 zugeordnet und die vor der zuständigen Stelle abgelegt worden sind.
Ziel ist es, finanzielle Anreize dafür zu schaffen, dass sich Fachkräfte zu einer beruflichen Aufstiegsqualifizierung entschließen und damit die eigene Qualifikation stärken.

Antragsberechtigte für die Hessische Aufstiegsprämie – Qualifizierungsoffensive Hessen
Antragsberechtigt sind Absolventen von Aufstiegsfortbildungen nach BBiG bzw. HwO, die eine Prüfung als Handwerks-, Industrie-, Fachmeister oder Meister im landwirtschaftlichen Bereich bestanden haben, ab 2019 zusätzlich Absolventen, die eine gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfung nach BBiG beziehungsweise HwO auf dem DQR-Niveau 6 oder 7 bestanden haben.

Voraussetzungen für die Hessische Aufstiegsprämie – Qualifizierungsoffensive Hessen
Antragsteller müssen ihre Fortbildungsprüfung vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle in Hessen abgelegt und ein entsprechend von dieser zuständigen Stelle ausgestelltes Prüfungszeugnis erhalten haben.
Zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses muss der Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort des Antragstellers in Hessen liegen.
Die Abschlüsse müssen ab dem 1. Januar 2018 für Abschlüssen nach BBiG oder HwO bzw. ab dem 1. Januar 2019 für gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfung nach BBiG beziehungsweise HwO auf dem DQR-Niveau 6 oder 7 erworben worden sein.
Fortbildungsprüfungen des öffentlichen Dienstes sind von der Förderung ausgeschlossen.

Art und Höhe der Förderung durch die Hessische Aufstiegsprämie – Qualifizierungsoffensive Hessen
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses (Prämie). Die Höhe der Prämie beträgt 1.000 EUR pro Person und Abschluss.