Vermittlungsstelle

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Die Handwerkskammer hat die Aufgabe, die Interessen des Handwerks zu fördern. Hierzu dient auch die Einrichtung von Vermittlungsstellen zur Klärung von Unstimmigkeiten zwischen Handwerksbetrieben und deren Vertragspartnern.

Informationen zum Ablauf eines Vermittlungsverfahrens

Es handelt sich um ein kostenfreies Verfahren, welches sowohl von dem Handwerksbetrieb als auch von dessen Vertragspartner eingeleitet werden kann.

Einzige Voraussetzung ist, dass das Handwerksunternehmen ein Mitgliedsbetrieb der Handwerkskammer Wiesbaden ist. Prüfungen zur Angemessenheit der Rechnungshöhe können nicht vorgenommen werden. Ebenso ist die Handwerkskammer nicht befugt, aufgrund eingegangener Beschwerden Zwangsmaßnahmen gegen Handwerker zu treffen. Die Handwerkskammer vermittelt lediglich, trifft aber keine Entscheidung in der Sache. Dies bleibt den Gerichten vorbehalten.

 

Zur Eröffnung des Vermittlungsverfahrens wird eine schriftliche Schilderung des Sachverhalts per E-Mail oder Brief benötigt. Die dazugehörigen Unterlagen sind in Kopie beizufügen. Hilfreich ist auch ein praktischer Einigungsvorschlag. Im nächsten Schritt wird der anderen Partei die Schilderung übersandt und diese zu einer Stellungnahme aufgefordert. Geht eine Antwort hier nicht binnen 2 Wochen ein, wird erinnert. Reagiert die Partei auch dann nicht, ist der Vermittlungsversuch gescheitert. Erfolgt jedoch eine Stellungnahme und ist der Sachverhalt damit ausreichend geklärt, versucht die Handwerkskammer eine objektive, außergerichtliche und gütliche Lösung zu finden. Dies kann entweder auf dem Schriftwege, im Rahmen eines Vermittlungsgesprächs in der Handwerkskammer oder auch anhand eines Ortstermins erfolgen.

Sollte ein Sachverständiger eingeschaltet werden, sind dessen Kosten von den Parteien zu tragen. Die Vermittlungstätigkeit der Handwerkskammer kann allerdings nur dann Erfolg haben, wenn beide Parteien mitwirken und ernsthaft bemüht sind, sich zu einigen. Eine Einigung im Vermittlungsverfahren vermeidet unnötige Prozesse und den damit verbundenen Zeit- und Kostenaufwand.

Ansprechpartner 

RA Markus Bruns, LL. M

Telefon: 0611 136-104

Ass. jur. Leonie Weiß

Telefon: 0611 136-199

Stephanie Beck

Telefon: 0611 136-182

Die E-Mail-Adresse der Vermittlungsstelle lautet:
schlichtungsstelle@hwk-wiesbaden.de